Zweite präventive Regulierung von Wolfsrudeln
Vom 1. September 2024 bis am 31. Januar 2025 können die Kantone unter definierten Bedingungen den Wolfsbestand erneut präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bundesamt für Umwelt BAFU Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen.
Für die nun beginnende Regulierungsperiode sind beim BAFU Regulierungsgesuche der Kantone Graubünden, Wallis, St. Gallen, Waadt und Tessin eingegangen. Der Kanton Graubünden, der sein Gesuch am 14. August eingereicht hat, möchte in allen Rudeln zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere abschiessen. Zudem hat er die Entnahme des gesamten Vorab-Wolfsrudels beantragt. Der Kanton Waadt hat am 14. August ein Gesuch für die vollständige Entnahme des Rudels am Mont Tendre eingereicht. Der Kanton Wallis hat am 21. August die Entnahme der vier Wolfsrudel Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules beantragt. Der Kanton St. Gallen, der das Gesuch am 26. August eingereicht hat, möchte maximal die Hälfte der Welpen des Gamserrugg-Rudels entnehmen. Der Kanton Tessin hat am 28. August den Abschuss der Hälfte der nachgewiesenen Jungtiere im Onsernone-Rudel beantragt. In den Rudeln Val Colla und Carvina sollen zwei Drittel der Welpen erlegt werden.
Das BAFU ist daran, diese Gesuche zu prüfen, heisst es in einem Schreiben. Es wird den Kantonen seine Entscheidung innert 15 Arbeitstagen mitteilen, sofern die Unterlagen vollständig sind. Stimmt das BAFU den Gesuchen zu, kann der Kanton die Regulierungen verfügen. Für die Abschüsse sind die Kantone zuständig.
Regulierungsphase startet drei Monate früher als letztes Jahr
Die diesjährige Regulierungsperiode beginnt drei Monate früher als im Vorjahr. Deshalb haben die Kantone noch nicht alle Angaben zur Anzahl der in der Saison 2024 geborenen Jungwölfe. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Kantone auch nach dem 1. September zusätzliche Gesuche einreichen werden. Das BAFU prüft diese laufend. Dabei berücksichtigt es auch, dass gesamtschweizerisch die Anzahl der Rudel nicht unter 12 fallen darf. In Rudeln, die keine Gefahr für Nutztiere darstellen oder kein unerwünschtes Verhalten zeigen, darf nicht präventiv eingegriffen werden.
Revidiertes Jagdgesetz und Jagdverordnung
Das Parlament revidierte 2022 das Jagdgesetz und ermöglichte damit neu die präventive Regulierung des Wolfsbestands. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 in Kraft, und zwar befristet bis Ende Januar 2025. Die Kantone griffen im Dezember 2023 und Januar 2024 erstmals präventiv in den wachsenden Wolfsbestand ein.
Vom 27. März bis am 5. Juli 2024 hat die Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung stattgefunden. Zurzeit wird die Vernehmlassung ausgewertet. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr über die revidierte Jagdverordnung entscheiden. Sie soll voraussichtlich am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch Anliegen zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um.
Quelle: Bundesamt für Umwelt, BAFU
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