Jagdinfos / Jagen in der Schweiz

Jagen in der Schweiz

Foto: Mario Theus

Foto: Mario Theus

Jagen ist in der Schweiz kein Privileg, sondern ein Recht. Wer in einer kantonalen Fähigkeitsprüfung nachgewiesen hat, dass er die erforderlichen Kenntnisse besitzt, darf die Jagd ausüben. Die Ausbildung und Prüfung der Jägerinnen und Jäger liegt in der Verantwortung der kantonalen Jagdbehörden.

Die Schweiz kennt zwei Jagdsysteme. Die Patentjagd und die Revierjagd. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrechte.

Patentjagd

Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons (mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete). Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt. Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.

Revierjagd

Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden bzw. die Kantone das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meist acht Jahre). Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Die Anzahl Abschüsse hat einen Einfluss auf den Pachtzins. Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Thurgau.

Spezialfall Regiejagd

Im Kanton Genf wurde die Jagd 1974 nach einer Volksabstimmung abgeschafft. Seitdem regulieren wo nötig staatlich besoldete Wildhüter die Wildhuftierbestände.