Wolfsregulierung – Entnahmen angeordnet
Nachdem er den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhalten hatte, entschied Staatsrat Frédéric Favre, die proaktive Wolfsregulierung im Wallis anzuordnen.
Der Walliser Staatsrat Frédéric Favre hat beschlossen, die proaktiven Regulierungsabschüsse für das Nanz-Rudel anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nämlich positiv auf das Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 21. August reagiert, schreibt der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung.
Die DJFW und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer Regulierung in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, erfüllt sind. Zur Erinnerung: Der Kanton kann die Bestände von Wolfsrudeln im Herbst und Winter proaktiv regulieren und Wölfe, die Schäden an Nutztieren verursachen, weiterhin reaktiv regulieren, insbesondere während der Sömmerung.
In der von der Regulierung betroffenen Region wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Situationen getötet, schreiben die Verantwortlichen weiter. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente der DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützte, bestätigte die Anwesenheit eines Rudels in der oben genannten Region.
Der Kanton kann von den elf Rudeln, die es derzeit im Wallis gibt, dieses Wolfsrudel vollständig entnehmen, was eine Gesamtentnahme von mindestens etwa 9 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen bedeutet.
Die Vollzugsorgane des Kantons können in den zugelassenen Perimetern auf die Unterstützung von eigens dafür ausgebildeten Jagdberechtigten während der Hochjagd (Patent G, A+B und A), der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und auf Wildschweine (Patent S) zählen, sowie auf einige spezialisierte Jagdberechtigte, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind.
Der Abschussentscheid wurde am 11. September 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist für die Umsetzung der Abschussbewilligung zur Regulierung zuständig, welche vom 11. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 gültig ist.
In Bezug auf die drei anderen Wolfsrudel, die in das Regulierungsgesuch vom 21. August aufgenommen wurden, hat das BAFU den Abschuss des Wolfsrudels Les Toules unter Vorbehalt genehmigt. Der Kanton muss jedoch den Nachweis erbringen, dass seit dem 21. August, als das Gesuch verschickt wurde, zusätzliche Nutztiere durch das Rudel getötet wurden. Der Kanton wird also weiterhin die vom Wolf getöteten Tiere zählen und zu gegebener Zeit ein neues Gesuch stellen, so der Kanton Wallis.
Das BAFU verweigerte zudem die Abschussbewilligung für die Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon, obwohl diese nach Angaben des Kantons die Kriterien der JSV erfüllten, heisst es weiter in der Medienmittielung. Das BAFU hält in seiner Antwort fest, dass bei diesen beiden Rudeln die vom Kanton in seinem Gesuch vorgelegte Begründung der Schäden nicht ausreicht, um die Entnahme des Rudels zu genehmigen.
Da die DJFW mit diesen Entscheidungen nicht einverstanden ist, analysiert sie in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Landwirtschaft derzeit alle möglichen Mittel, um gegen diese Entscheidungen vorzugehen.
Quelle: Kanton Wallis
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