Glarus beschliesst Jagdvorschriften 2024

Der Regierungsrat des Kantons Glarus genehmigt die Jagdvorschriften 2024 und nimmt die Bekanntmachungen über die Jagd 2024 zur Kenntnis.

Veröffentlicht am 27.06.2024

Die Jagdplanung des Kantons Glarus basiert auf den Grundlagen der kantonalen Jagdkommission. Sie berücksichtigt die Entwicklung des Wildbestandes und der Wildschäden. Die Hochwidljagd dauert vom 2. bis 16. September (mit Ausnahme vom 15. September, dem Eidgenössischen Bettag). 

Grundlagen der Jagdplanung

Waldverjüngung
Die Intensität der Verbissschäden ist gemäss Medienmitteilung über den ganzen Kanton gegenüber dem Vorjahr ähnlich geblieben. Aufgrund des Klimawandels reduziert oder gefährdet der Ausfall oder die verzögerte Verjüngung von trockenheitsresistenten Baumarten wie der Weisstanne, den Ahornarten und der Eiche die künftige Schutzwirkung der Schutzwälder. Diese Baumarten werden gerne verbissen. Der Jagddruck im Wald muss daher aufrechterhalten werden. Die Verjüngung namentlich der Weisstanne wird als ungenügend eingestuft.

Wildbestände

Rotwild
Die Auswertung des erlegten und des aufgefundenen Rotwildes aufgrund des Alters zeigt, dass der Bestand nach wie vor gut ist. Es wird von einem stabilen Bestand ausgegangen, welcher gesenkt werden soll. Entsprechend ist der Jagddruck weiterhin auf die weiblichen Tiere zu lenken. Das diesjährige Abschussziel (inkl. Herbstjagd) beträgt ca. 230 Rothirsche, davon: 80 Stiere/Spiesser, 100 Kühe/Schmaltiere und 50 Kälber.

Rehwild
Beobachtungen der Wildhut zeigen recht grosse regionale Unterschiede im Bestand des Rehwilds, wahrscheinlich bedingt durch die Präsenz der Wölfe. Im Sernftal werden weniger Rehe beobachtet als vor der Wolfspräsenz. Eine Schonung des Rehs erscheint derzeit noch nicht notwendig. Jeder Jahrespatentinhaber hat ein Kontingent von 3 Rehen (wovon maximal ein Bock im 2. Lebensjahr oder älter) zur Verfügung. Die Jagd auf Rehwild kann vom 1. bis 21. Oktober durchgeführt werden (ausgenommen Schontage)

Gämsen
Die Zählungen konnten nicht unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden, sodass in einigen Gebieten der Bestand unterschätzt werden dürfte. Da der Winter mild war und keine Krankheiten bekannt sind (Gamsblindheit), kann von einem ähnlichen Bestand wie in den Vorjahren ausgegangen werden. Jeder Jahrespatentinhaber hat ein Kontingent von 2 Gämsen im 2. Lebensjahr oder älter, wovon maximal ein Gamsbock im 2. Lebensjahr oder älter (Abschussort: offenes Jagdgebiet) und 1 weibliche Gämse oder ein Jährling (m/w) (Abschussort: offenes Jagdgebiet unterhalb von
1'400 Metern über Meer.) zur Verfügung.

Anpassungen der Jagdvorschriften 2024
Die Jagdvorschriften sind im Wesentlichen identisch mit den Jagdvorschriften 2023.

Jagdbeginn 2025 wegen ESAF um eine Woche verschoben

Die Hochwildjagd beginnt jeweils am ersten Montag im September. Im Jahr 2025 fällt der erste Montag auf den 1. September. Vom 29.–31. August 2025 findet in Mollis das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) statt. Der grosse Publikumsaufmarsch und die schwierigen Verkehrsbedingungen erschweren die Jagd, weshalb der Jagdbeginn um eine Woche, auf den 8. September 2025, verschoben wird.

Weitere Details sind unter gl.ch zu finden. 

Quelle: Kanton Glarus
Symbolbild: Nathalie Homberger

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