Regulierungsgesuch eingereicht
Am Mittwoch, 30. August, hat der Kanton Glarus beim Bund ein Gesuch zur Regulierung des Wolfsrudels Kärpf eingereicht. Die gesetzlich vorgegebene Schadenschwelle wurde erreicht, teilt das Departement Bau und Umwelt mit.
Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus hat beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur Regulierung des Kärpf–Wolfrudels eingereicht, nachdem weitere Nutztierrisse durch Wölfe bekannt wurden.
Am Morgen des 5. August wurde der Wildhut des Kantons Glarus vom Älpler der Alp Ännetseeben, Glarus Süd, ein totes Kalb (elf Monate) gemeldet. Die Abklärungen vor Ort ergaben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und genutzt wurde.
In der Nacht vom 28. auf den 29. August wurde auf der Alp Gamperdun, Glarus Süd, ein etwa neun Monate altes Kalb von einem oder mehreren Wölfen mittelschwer verletzt. Am 30. August wurden dort ein weiteres verletztes und ein getötetes Kalb aufgefunden.
Damit ist gemäss Medienmitteilung der gesetzlich vorgegebene Schaden erreicht, der die Regulierung des Rudels zulässt. Sie erfolgt über die Jungtiere. Der Nachweis der Anzahl der Jungtiere ist jedoch noch nicht abschliessend bekannt. Diese Grundlage wird dem BAFU nachgereicht, sobald sie vorliegt. Bis jetzt konnten die Jungtiere noch nicht auf Fotofallenbilder festgehalten oder durch Sichtungen bestätigt werden.
Auch für das schadenstiftende Schiltrudel wird beim Bund in den nächsten Tagen ein Regulierungsgesuch eingereicht.
Quelle: Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt
Symbolbild: Pexels